"Mit E-WISE bilde ich mich regelmäßig auf meinem Tablet fort. Die Seminare haben ein hohes Niveau. Besonders gut gefallen haben mir die Kurse rund um das Haftungs- sowie internationale Steuerrecht.“
Unternehmensbewertung – steuerlich relevante Verfahren
Kurse
Unternehmensbewertung – steuerlich relevante Verfahren
Für die Unternehmensbewertung gibt es vielfältige Anwendungsbereiche: steuerliche, betriebswirtschaftliche und sonstige Gründe. Unser Seminar bietet Ihnen einen Überblick über jene wesentlichen Verfahren, die für den Steuerberater relevant und wesentlich sind.
Grundsätzlich sind zwei Ansätze der Unternehmensbewertung zu unterscheiden: Das Substanzwertverfahren und das Ertragswertverfahren. Daneben gibt es Verfahren, die beide Varianten kombinieren. Beiden Verfahrensarten ist ein eigenes Modul gewidmet, in denen unser Dozent Alexander Kuntz die Besonderheiten darstellt und anhand von Schaubildern die Ermittlung des Unternehmenswertes anschaulich darstellt.
Der Bewertung von Transferpakten ist ein ganzes Modul gewidmet, hierbei wird auch auf das Thema der Funktionsverlagerung eingegangen. Die zugrundeliegende Durchführung des hypothetischen Fremdvergleichs wird zur Veranschaulichung ebenfalls anhand eines umfangreichen Beispiels für die praxisnahe Umsetzung dargestellt.
Abgeschlossen wird das Seminar durch eine Darstellung der Unternehmensbewertung nach IDW S1 – als ein weiteres anerkanntes und für den Steuerberater relevantes Verfahren. Die Einzelheiten dieses Bewertungsverfahrens werden ebenfalls anhand eines umfangreichen Rechenbeispiels dargestellt.
Stand: 3/2017
Lernen Sie unseren Dozenten Alexander Kuntz im Video kennen:
Nach Abschluss dieses Seminars:
- haben Sie einen Überblick über die wesentlichen Verfahren zur Unternehmensbewertung
- kennen Sie die steuerlichen Verfahren zur Unternehmensbewertung
- kennen Sie Details zum Verfahren nach IDW S 1
- kennen Sie die notwendigen Bestandteile der jeweiligen Methode
- haben Sie die Berechnung eines Unternehmenswertes sowohl nach steuerlicher Regelung als auch nach IDW S 1 nachvollzogen