So funktioniert's

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Für jedes absolvierte Seminar erhalten Sie zukünftig ein Zertifikat mit CME-Punkten.

Zertifizierte Fortbildungen

In vielen Berufen besteht die Notwendigkeit der Fort- und Weiterbildung. Eine zunehmende Komplexität im Steuerbereich, neue Forschungsergebnisse und Materialien in der Zahnmedizin, Änderungen von Gesetzen und Verordnungen, aber auch zunehmender Wettbewerb erfordern, stets auf dem aktuellen Stand zu sein, um Kunden, Mandanten oder Patienten bestmöglich zu beraten.

Für Zahnärzte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Fachanwälte ist Fortbildung verpflichtend. Dies findet sich in den Empfehlungen der Bundessteuerberaterkammer oder in der Berufsordnung der Bundeszahnärztekammer wieder.

Wie funktioniert E-Learning bei E-WISE?

Sie sind Kunde bei E-WISE und haben ein Fortbildungsabonnement abgeschlossen. Dann haben Sie im Rahmen der erworbenen CME-Punkte, z. B. Basispaket mit 10 CME-Punkten, Premium-Paket mit 25 CME-Punkten oder auch dem Komplettpaket mit unbegrenztem Zugang,  Zugriff auf all unsere Seminare. 

Wählen Sie in der Kursübersicht die Seminare aus, die Sie absolvieren möchten. Klicken Sie oben rechts auf "Kurs starten" und beginnen Sie Ihr Selbststudium. Nachdem Sie das Seminar durchlaufen haben, können Sie einen Abschlusstest absolvieren, um Ihr Fortbildungszertifikat zu erhalten. Dieses steht Ihnen als PDF direkt zum Ausdrucken bereit.

 

 Sie haben Fragen? Bitte senden Sie Ihre Anfrage über das Kontaktformular oder schicken Sie uns eine
 E-Mail an: info@e-wise.de

 

 

CME-Fortbildung für Zahnärzte

„Fortbildung dient der Festigung und kontinuierlichen Weiterentwicklung der fachlichen Kompetenz nach dem Stand der Wissenschaft und ist ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung in der Zahnmedizin.“, so die BZÄK.

Als Vertragszahnarzt müssen Sie innerhalb von 5 Jahren mindestens 125 Fortbildungspunkte (CME = contineous medical education) nachweisen. Diesen Nachweis erbringen Sie durch Zertifikate von besuchten Fortbildungen bei Ihrer zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung.

Die Online-Seminare von E-WISE sind als CME-Fortbildung entsprechend der aktuellen Leitsätze zur zahnärztlichen Fortbildung von KZVB, BZÄK und DGZMK und der Punktebewertung von Fortbildungen von BZÄK und DGZMK zertifiziert. Wir bemühen uns um höchste Qualität und Aktualität.

In unserer Seminarübersicht sehen Sie wie viele CME-Punkte für einen Kurs vergeben werden. Für interaktive Fortbildungen sind dies je nach Länge der Kurse 2 oder 3 Fortbildungspunkte. Jedes Seminar schließt mit einem Abschlusstest ab. Zur Erlangung des Fortbildungsnachweises müssen Sie zwei Drittel der Abschlussfragen richtig beantworten.

Nach erfolgreichem Abschluss eines Seminars können Sie das Fortbildungszertifikat in Ihrem Konto unter „Meine Zertifikate“ direkt ausdrucken oder downloaden.

Fortbildungspflicht für Steuerberater gemäß § 57 Abs. 2a StBerG

Die Fortbildungspflicht für Steuerberater ist eine unverbindliche Fortbildungspflicht, welche im Einklang zu den Berufsgesetzen der Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer steht. Diese sind für Steuerberater nach Art und Umfang Anhaltspunkte, sie sind aber nicht daran gebunden.

Richtwerte zum notwendigen Umfang der Fortbildung werden nicht gegeben. Ebenso können die Inhalte und die Form der Fortbildung individuell bestimmt werden.

E-Learning ist bei Steuerberatern und deren Mitarbeitern zunehmend beliebt. Vielfältige Inhalte, die hohe Aktualität, eine 24-Stunden-Verfügbarkeit direkt am Arbeitsplatz, zu Hause oder unterwegs sowie das Lernen im eigenen Tempo werden unter 1.2. in den Empfehlungen der Bundessteuerberaterkammer zur Erfüllung der Fortbildungspflicht der Steuerberaterinnen und Steuerberater als Vorteile genannt.

§ 15 Absatz 4 FAO - Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle

Seit dem 1.1.2015 können Fachanwälte gemäß §15 Absatz 4 FAO fünf Zeitstunden als Pflichtfortbildung online erfüllen. E-WISE bietet Seminare im Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle an, die die Voraussetzungen zur Anerkennung erfüllen.

Nach Absolvieren des aus Multiple-Choice-Fragen bestehenden Abschlusstests erhalten Sie ein Fortbildungszertifikat, das den zeitlichen Umfang, Inhalt und den Nachweis der Lernerfolgskontrolle enthält. Das Zertifikat kann bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer als anwaltlicher Fortbildungsnachweis eingereicht werden.