Lieferschwellen bei grenzüberschreitenden Lieferungen

Lieferschwellen bei grenzüberschreitenden Lieferungen

Zusammenfassung

Der grenzüberschreitende Handel stellt das Umsatzsteuerrecht in der Praxis immer wieder vor knifflige Sachverhalte. Eine relevante Thematik ist das Konstrukt der Lieferschwellen.

Im ersten Modul erfahren Sie Wissenswertes über die Voraussetzungen der Lieferschwellen. Grundlegende Konsequenzen der Norm sowie eine Übersicht anderer Vorschriften, welche mit der Lieferschwelle im Zusammenhang stehen, werden besprochen.

Darauf aufbauend geht Herr Nürnberg im zweiten Modul auf den Sachverhalt ein, wenn Deutschland das Bestimmungsland der Lieferung darstellt. Sie lernen nicht nur, mit welchen Konsequenzen der Unternehmer rechnen muss, sondern auch, welche Pflichten der Lieferer beachten muss.

Analog zum zweiten Modul, wird im dritten Modul der Fall behandelt, wenn ein anderer Mitgliedstaat als Bestimmungsland der Lieferung gilt.

Wie in vielen steuerlichen Konstrukten gibt es auch hier die Möglichkeit der Option bei Unterschreiten der Lieferschwelle. Was es hier zu beachten gilt, erfahren Sie von Herrn Nürnberg im vierten Modul.

Abschließend erfolgt eine Abgrenzung zur Erwerbsschwelle. 

Erhalten Sie einen Einblick in den Inhalt des Seminars von unserem Dozenten Philip Nürnberg:

Lernziele

Nach Abschluss dieses Seminars

  • haben Sie einen Überblick über den Zweck und die Wirkungsweise der Lieferschwelle im § 3c Abs. 3 und 4 UStG. Sie können erkennen, in welchen Fällen die Anwendung der Lieferschwelle bzw. deren Unterschreiten/Überschreiten vorliegt und welche Auswirkungen damit verbunden sind.
  • sind Sie sich der Unterschiede bewusst, wenn Deutschland das Bestimmungsland der Lieferung und ist wenn ein anderer Mitgliedstaat Bestimmungsland der Lieferung ist.
  • können Sie die Voraussetzungen und Folgen der Option bei Unterschreiten der Lieferschwelle anwenden und die praktischen Konsequenzen daraus ziehen.
  • haben Sie als Ergänzung einen Überblick über die häufig im gleichen sprachlichen Kontext angeführte Erwerbschwelle und können beide Begrifflichkeiten voneinander abgrenzen.