Fokus: Konjunkturpaket
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Fokus: Konjunkturpaket
Aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie wurde am 03. Juni 2020 ein Konjunkturpaket vom Koalitionsausschuss beschlossen. Mit einem Gesamtvolumen von insgesamt ca. 130 Mrd. € soll u. a. die deutsche Wirtschaft wieder angekurbelt werden, um aus der Krise gestärkt hervorzugehen.
Unsere Experten werden das geplante Konjunkturpaket kritisch beleuchten. Neben der besonderen Berücksichtigung von nationalen Änderungen in der Umsatz-, Einkommen- und Körperschaftsteuer, spielen auch unionsrechtliche Gesichtspunkte eine große Rolle in unserem Fokus, um am Ende möglicherweise die wichtigste aller Fragen beantworten zu können: Können die zeitlich befristeten Regeln des Konjunkturpaketes die geschwächte Wirtschaft Deutschlands wirklich ankurbeln?
Freuen Sie sich auf eine spannende Diskussionsrunde mit:
- Dr. Heidi Friedrich-Vache – Leitung des Geschäftsbereiches Umsatzsteuerberatung I VAT Services bei Rödl & Partner
- Stefanie Nattkämper-Scholz – Partner und Mitglied der Geschäftsbereichsleitung Steuern bei Warth & Klein Grant Thornton AG
- Prof. Dr. Hans Nieskens - RA, StB und Vorsitzender des UmsatzsteuerForums e. V. mit Schwerpunkt im europäischen Umsatzsteuerrecht
- Jörg Kraeusel – Ministerialdirigent im BMF a. D., bekannter Autor und Referent im Fachgebiet der Umsatzsteuer
- Jürgen Scholz, Global Head of Indirect tax, Managing Partner Tax bei WTS
Erfahren Sie, worum es in der Diskussionsrunde "Fokus: Konjunkturpaket" geht:
Nach Abschluss dieses Seminars
- haben Sie einen umfassenden Überblick zu den im Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket beschlossenen umsatz- und ertragsteuerliche Maßnahmen erhalten.
- wissen Sie, wie die gesenkten Mehrwertsteuersätze vom 01.07. – 31.12.2020 praktisch angewendet werden.
- sind Ihnen mögliche branchenspezifische Vereinfachungen, Gestaltungen und Steuerumgehungen bekannt.
- können Sie Folgerungen für Ihre betrieblichen Rechnungssysteme ableiten.
- beraten Sie Ihre Mandanten gezielt hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen der Umsatzsteuersenkung.
- können Sie Ihre Mandanten auf zivilrechtliche Probleme (Brutto- oder Nettovereinbarung) hinweisen.
- sind Sie für das Sonderproblem der Restaurationsumsätze sensibilisiert.