Rund ums Auto

Rund ums Auto

Zusammenfassung

Die steuerliche Behandlung eines Pkws wirft oftmals viele Fragen auf - tangiert die Pkw-Nutzung ja nicht nur die Einkommensteuer, im Arbeitnehmerbereich die Lohnssteuer, und die Körperschaftsteuer, sondern auch die Umsatzsteuer. Die korrekte steuerliche Einordnung bildet auch oft einen Schwerpunkt bei Betriebsprüfungen. Umso wichtiger ist es, die unterschiedlichen steuerlichen Berührungspunkte und deren Auswirkungen zu kennen und die Anforderungen an die korrekte steuerliche Behandlung zu erfüllen. Unser Dozenten Jens Wingenfeld führt Sie sowohl theoretisch als auch mit Hilfe von praxisrelevanten Beispielen durch die Vielzahl an Vorschriften, die bei der Pkw-Nutzung zu beachten sind und erläutert Ihnen die unterschiedlichen steuerlichen Auswirkungen, die sich ergeben können. 

Wir haben für Sie das Seminar an die derzeitige Rechtsprechung angepasst und aktualisiert. Dies betrifft insbesondere das Modul 4.
Zusätzlich haben wir das Seminar um einen Exkurs rund um das Thema der Kostendeckelung im Bereich der Bewertung der Dienstwagenbesteuerung erweitert.


Stand: 09/2017
Aktualisiert: 07/2019
Aktualisiert: 04/2020

Lernziele

Nach diesem Seminar:

  • wissen Sie, dass eine Pkw-Nutzung zunächst in eine ertragsteuerliche, umsatzsteuerliche und auch lohnsteuerliche Sphäre eingeordnet werden kann
  • ist Ihnen bekannt, dass ein Arbeitnehmer mit der privaten Nutzung eines Firmen-Pkw grundsätzlich ertragsteuerlich relevantes Arbeitsentgelt erzielt
  • sind Sie vertraut mit den verschiedenen ertragsteuerlichen Bewertungsmethoden der privaten Pkw-Nutzung
  • kennen Sie die grundlegenden umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlagen bei einem umsatzsteuerbaren Sachverhalt bezüglich der Pkw-Nutzung
  • können Sie die grundlegenden Auswirkungen erkennen, die eine Nutzung durch den Gesellschafter bzw. umgekehrt der Gesellschaft im Rahmen einer Beteiligung an einer Personengesellschaft hervorruft
  • wissen Sie, wie die private Nutzung eines Pkw durch einen Einzelunternehmer ertrag- und umsatzsteuerlich zu würdigen ist