Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft

Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft

Zusammenfassung

Das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft ist in § 25b UStG geregelt und stellt eine Vereinfachungsregelung für innergemeinschaftliche Reihengeschäfte dar. Diese Vereinfachungsregelung gilt jedoch nur für Umsatzgeschäfte mit drei beteiligten Unternehmern aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass ein solches Dreiecksgeschäft auch mit mehr als drei Beteiligten vorliegt, wenn durch drei unmittelbar nacheinander liefernde Unternehmer am Ende der Lieferkette die übrigen Voraussetzungen des § 25b UStG erfüllt sind.

Dieser Kurs soll darüber Aufschluss geben, wann ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft vorliegt. Der Vorteil eines solchen Dreiecksgeschäfts ist, dass dieses viele Vereinfachungen in der täglichen Praxis mit sich bringen kann. Hierfür ist allerdings ein Verständnis über die Regelung des § 25b UStG unabdingbar. Der Kurs setzt hierzu Vorkenntnisse über umsatzsteuerliche Reihengeschäfte voraus. Im Vorfeld ist eine Absolvierung des Kurses zum umsatzsteuerlichen Reihengeschäft von Vorteil. 

 

Lernen Sie unseren Dozent Carsten Schmitt im Video kennen:

Lernziele

Nach Abschluss dieses Seminar

  • verstehen Sie, wann ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft vorliegt
  • können Sie mit Leichtigkeit ein Reihengeschäft von einem Dreiecksgeschäft unterscheiden
  • kennen Sie die steuerlichen Vorteile eines Dreiecksgeschäfts
  • haben Sie einen Überblick über die Verwaltungsvereinfachungen und Aufzeichnungspflichten im Rahmen eines Dreiecksgeschäfts erhalten