Steuerliche Behandlung bei Fahrradüberlassung an Mitarbeiter

Steuerliche Behandlung bei Fahrradüberlassung an Mitarbeiter

Zusammenfassung

Fahrräder erfreuen sich gerade in den Ballungsgebieten an zunehmender Beliebtheit als alltägliches Transportmittel. Nicht wenige Arbeitnehmer legen ihren Arbeitsweg mit dem Fahrrad zurück, weshalb das Firmenfahrrad immer mehr an Bedeutung zunimmt. Wie beim Dienstwagens stellt sich auch bei einem Fahrrad die Frage, wie dessen Überlassung sich steuerlich auswirkt, insbesondere wenn es sich um eine Gehaltsumwandlung durch Leasing handelt. Unsere Dozentin Frau Karbe-Geßler zeigt Ihnen in diesem Seminar die Besonderheiten für Fahrräder und auch Parallelen zur Pkw-Überlassung auf. Ein weiterer Fokus liegt auf der steuerrechtlichen Entwicklung bei dem Umgang mit elektrobetriebenen Fahrzeugen, sei es ein E-Bike oder ein Pkw. Die bisherigen Anreize für die Anschaffung von Elektroautos hatten nicht den Effekt, den sich der Gesetzgeber erhofft hatte, deshalb sollen noch weitergehende steuerliche Vorteile gewährt werden. Nehmen Sie die kommende Entwicklung der nächsten Jahre hier in Blick.
Das Seminar richtet sich auch an qualifizierte Mitarbeiter, die mit der steuerlichen Erfassung und Behandlung solcher Dienstfahrräder beauftragt werden.

Wir haben das gesamte Seminar für Sie aktualisiert sowie die aktuelle Rechtsprechung nach dem gleichlautenden Erlass der obersten Finanzbehörde der Länder vom 9.1.2020 mit aufgenommen.

Stand: 11/2020

Lernen Sie unsere Dozentin Daniela Karbe-Geßler im Video kennen:

Lernziele

Nach Abschluss dieses Seminars
• sind Sie in der Lage den steuerlich relevanten Zufluss zu erkennen
• kennen Sie die Kriterien für die Unterscheidung von originären Fahrrädern und Elektronik-Fahrrädern
• wissen Sie welche unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten Ihnen bei der Überlassung von Fahrrädern an Arbeitnehmer zur Verfügung stehen und kennen deren Bewertung
• sind Ihnen die steuerlichen Folgen für eine Gehaltsumwandlung durch Leasing bekannt
• haben Sie die aktuelle Rechtslage ab dem 1.1.2019 kennengelernt