Gemischte Veranstaltungen in der Lohnsteuer

Gemischte Veranstaltungen in der Lohnsteuer

Zusammenfassung

Unternehmen bieten gerne gemischte Veranstaltungen an, um eine betrieblich veranlasste Veranstaltung mit einem privaten, auflockernden Anteil zu verbinden. Die Gründe für gemischte Veranstaltungen können vielfältiger Art sein. Oftmals bietet es sich an, wenn schon viele Mitarbeiter an einem Ort, wie z. B. einer Tagung oder Fortbildung zusammenkommen, die Gelegenheit für eine gemeinsame gesellige Veranstaltung zu nutzen. Ein weiterer Grund kann in der Kundenbindung oder Vertiefung von Geschäftsbeziehungen liegen. In jedem Fall stellt sich für den Zuwendenden aber auch für den Empfänger die Frage, wie solche Zuwendungen im Rahmen von gemischten Veranstaltungen steuerlich zu behandeln sind. Bei den Zuwendungen geht es nicht nur um kleine Präsente, sondern hierzu werden auch Verköstigungen und Unterhaltung und anteilig auch Anreise- und Unterbringungskosten dazugerechnet. Unsere Dozentin Frau Karbe-Geßler führt Sie in diesem Seminar anhand vieler Beispiele durch die wichtigsten Punkte bei der Beurteilung der Frage, wie steuerlich am bestens zu verfahren ist. Zunächst stellt Sie Ihnen die Abgrenzung betrieblicher und privater Anteile bei den gemischten Veranstaltungen vor, um dann die Besteuerungsmöglichkeiten umfassend darzustellen. Wie oft bei lohnsteuerlichen Themen bedarf es einer detaillierten Betrachtung und Beachtung von vielen Feinheiten. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass der Zuwendende ein Wahlrecht  zwischen Pauschal- und Individualbesteuerung hat, welches er jedoch ausüben muss. All diese Informationen sind für Ihre Lohnbuchhaltung von großer Relevanz und sollen Ihnen bei der richtigen Einordnung der Zuwendungen im Rahmen gemischter Veranstaltung eine Hilfe sein. 

 

Lernen Sie unsere Dozentin Frau Karbe-Geßler im Video kennen:

Lernziele

Nach Abschluss dieses Seminars:

  • sind Sie in der Lage relevante Sachzuwendungen steuerlich richtig zu behandeln
  • kennen Sie die Aufteilungskriterien für gemischte Veranstaltungen
  • sind Ihnen die Inhalte zum BMF-Schreiben zur Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG bekannt
  • haben Sie praktische Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer oder Dritten erhalten