Einspruchsfrist versäumt, was jetzt?

Einspruchsfrist versäumt, was jetzt?

Der Steuerbescheid (auch Steueranmeldungen gemäß § 168 AO oder Vorauszahlungsbescheide) legt, solange er besteht, fest, ob und in welcher Höhe ein Anspruch durchgesetzt werden kann (§ 218 Abs. 1 AO). Dies gilt auch dann, wenn er materiell-rechtlich unzutreffend ist (insbes. wenn die Steuer zu hoch oder zu niedrig festgesetzt worden ist).

Vereinfacht gesagt bedeutet das: Der Steuerpflichtige muss die in einem Steuerbescheid (wirksam) zu hoch festgesetzte Steuer bezahlen, wenn es ihm nicht gelingt, die Festsetzung erfolgreich anzugreifen.

Dafür stehen dem Steuerpflichtigen das Einspruchsverfahren (§§ 347 ff. AO) und die Korrekturtatbestände (insbes. §§ 129, 164, 165, 172 ff. AO) zur Verfügung. Dabei wahrt das Einspruchsverfahren die Rechte des Steuerpflichtigen im Zweifel umfassender als ein Korrekturantrag. Allerdings ist der Einspruch fristgebunden (vgl. § 355 AO). Wenn die Einspruchsfrist fruchtlos verstrichen ist, hat der Steuerpflichtige noch weitere Möglichkeiten.

Stand: 12/2020

Erhalten Sie einen Einblick in den Inhalt des Seminars von unserem Dozenten Marco Waldherr:

Lernziele

Nach Abschluss dieses Seminars:

  • wissen Sie, welche Wirkung ein Steuerbescheid entfaltet
  • erfahren Sie, wann ein Steuerbescheid nichtig ist
  • sind Ihnen Methoden zur Anfechtung eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes bekannt
  • kennen Sie die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
  • sind Ihnen die grundsätzlichen Probleme eines Korrekturantrags bewusst