Fokus: Reform der Grundsteuer

Fokus: Reform der Grundsteuer

Die Reform der Grundsteuer ist auf den Weg gebracht und das Reform-Paket mit drei Gesetzen wurde verabschiedet. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte noch im Jahr 2019, sodass die Fristvorgaben des BVerfG eingehalten wurden. Damit ist die Weitergeltung des bisherigen grundsteuerlichen Bewertungsrechts bis einschließlich 2024 gesichert. 

Bereits zum 1.1.2022 erfolgt nun die erste bundesweite Hauptfeststellung mit der Neubewertung von rund 36 Mio. wirtschaftlichen Einheiten. Ab dem 1.1.2025 steht dann die Hauptveranlagung mit den neuen Grundwerten, die die bisherigen Einheitswerte ablösen, an. 

Unsere Experten gehen zunächst auf die Aussagen des BVerfG aus seinem Urteil vom 10.4.2018 noch einmal genauer ein und sprechen hierbei konkret an, wie die Gesetzgebungskompetenzen bei der Grundsteuer ausgestaltet sind. Darüber hinaus stellen unsere Experten die Bewertungsmethoden zur Berechnung der Grundsteuer vor und vertiefen diese mit entsprechenden Berechnungsbeispielen. In diesem Zusammenhang werden die einzelnen Berechnungskomponenten näher untersucht und erläutert, warum es bei diesen Komponenten zu Schwierigkeiten bei der Wertbestimmung kommen kann und worauf Sie in Ihrer Beratungspraxis achten sollten. Seien Sie für die möglichen praktischen Umsetzungsprobleme bei der Grundsteuer vorbereitet, sodass Sie Ihre Mandanten dahingehend bestens beraten können.

Stand: 09/2019
Stand: 02/2020

Erfahren Sie, worum es in der Gesprächsrunde "Fokus: Reform der Grundsteuer" geht:

Lernziele

Nach dieser Gesprächsrunde

  • verstehen Sie die Gründe, warum sich das BVerfG mit der Grundsteuer beschäftigen musste
  • wissen Sie Sämtliches über das Konzept der verkehrswertorientierten Grundsteuer und haben einen Überblick der Bewertungsverfahren erhalten
  • kennen Sie Länderalternativen der Grundsteuer
  • wurden Sie hinsichtlich möglicher Praxisprobleme bei der Grundsteuer sensibliliert und sind nun bestens für Ihre Mandantenschaft aufgestellt