Einbringung von Sachgesamtheiten in Personengesellschaften

Einbringung von Sachgesamtheiten in Personengesellschaften

In dem vorliegenden Seminar hat unser Dozent Dr. Jens Stenert die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des § 24 UmwStG herausgearbeitet und zeigt Ihnen diese detailliert und praxisnah auf. § 24 UmwStG umfasst die steuerneutrale Einbringung von Sachgesamtheiten, d. h. von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen, in eine andere Personengesellschaft. Wo in Ihrer täglichen Arbeit liegen Haftungsfallen in der Gestaltungsberatung? Unser Dozent gibt Ihnen Argumentationshilfen für die Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung an die Hand. Es werden auch die steuerlichen Folgen für die aufnehmende Gesellschaft sowie für den Einbringenden getrennt betrachtet. 

Ziel des Seminars „Einbringung von Sachgesamtheiten in Personengesellschaften § 24 UmwStG“ ist Ihnen aufzuzeigen, worauf Sie bei der Anwendung § 24 UmwStG aktuell achten sollten. Dies gilt sowohl für die Gestaltungsberatung als auch für die Abwehrberatung.

Neben der Umwandlungsteuer werden auch die Umsatzsteuer sowie die Grunderwerbsteuer in Bezug auf das Themenfeld der Einbringung untersucht.

Lernen Sie unseren Dozenten Dr. Jens Stenert im Video kennen:

Lernziele

Nach Abschluss dieses Seminars: 

• sind Sie mit dem Anwendungsbereich des § 24 UmwStG vertraut
• kennen Sie die Möglichkeiten der Übertragung im Wege der Einzel- und Gesamtrechtsnachfolge
• haben Sie vertiefte Einblicke in die Voraussetzungen des § 24 UmwStG erhalten
• verstehen Sie die Besonderheiten und Rechtsfolgen der steuerlichen Rückwirkung 
• sind Ihnen die Steuerfolgen für die aufnehmende Gesellschaft sowie den Einbringenden bekannt