Updates IV. Quartal 2018

Updates IV. Quartal 2018

Eine Auswahl der wichtigsten Entscheidungen und Veröffentlichungen aus dem IV. Quartal 2018 haben unsere Dozenten für Sie zusammengefasst. In unserer dazu erhältlichen Entscheidungssammlung können Sie diese und auch darüber hinausgehende Entscheidungen nachlesen und vertiefte Informationen erhalten. 

Was erwartet Sie im IV. Quartal 2018?

  • Korrektur unzutreffender Rechtsanwendung beim Bauträger, BFH, Beschluss vom 27.9.2018, V R 49/17 
  • AdV eines Bescheids über die Festsetzungszinsen für den Zeitraum ab 2012, BFH, Urteil vom 3.9.2018, VIII B 15/18 -nv-
  • Von Eltern getragene Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherungsbeiträge eines Kindes in der Berufsausbildung, BFH, Urteil vom 13.3.2018, X R 25/15, Pressemitteilung Nr. 51/18 vom 8.10.2018
  • Keine entsprechende Anwendung von § 23 Abs. 1 S. 2 EStG im Rahmen der Grundsätze zum gewerblichen Grundstückshandel, BFH, Urteil vom 27.6.2018, X R 26/17
  • Entschädigung für die Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung, BFH, Urteil vom 2.7.2018, IX R 31/16
  • Zusammenveranlagung nach bestandskräftiger Einzelveranlagung, BFH, Urteil vom 14.6.2018, III R 20/17
  • Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig, BVerfG, Urteil vom 10.4.2018 – 1 BvL 11/14
  • Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, BMF-Schreiben vom 8.11.2018 – IV C 5
  • Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien) vom 21.11.2018
  • Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2019, BMF-Schreiben vom 16.11.2018 – IV C 5
  • Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütung bei betrieblichen und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1.1.2019, BMF-Schreiben vom 28.11.2018 – IV C 5
Lernziele

Nach diesem Seminar haben Sie einen kurzen und prägnanten Überblick über aktuelle Entscheidungen mit Ausblicken und Hinweisen für Ihre Beratungspraxis erhalten.