"Mit E-WISE bilde ich mich regelmäßig auf meinem Tablet fort. Die Seminare haben ein hohes Niveau. Besonders gut gefallen haben mir die Kurse rund um das Haftungs- sowie internationale Steuerrecht.“
Elektronische Rechnungslegung
Kurse
Elektronische Rechnungslegung
Der technische Fortschritt und die zunehmende Digitalisierung und nicht zuletzt die zunehmende Nutzung des Internets auch für den Rechnungsversand, die Speicherung etc. machen auch vor den Unternehmen nicht halt. Das führt im Ergebnis dazu, dass das Internet für viele Unternehmen eine wirtschaftliche Plattform für Dienstleistungen und Handel darstellt. Im Zuge dieser Entwicklung bekommen elektronische Rechnungen eine immer größere Bedeutung, sind sie doch für Unternehmen auch eine Kosten- und Zeitersparnis. Jedoch muss der Nutzer elektronischer Rechnungen auch einige Bedingungen erfüllen, damit diese so erstellten Rechnungen auch der Ordnungsgemäßheit der Buchführung entspricht (GoBD) und keine Verstöße gegen diese Grundsätze vorliegen.
In diesem Seminar zeigt Ihnen unser Dozent Jörg Wilde auf, welche Besonderheiten hier zu beachten sind, wo Beratungs- und Unterstützungsbedarf Ihrer Mandanten bestehen könnte und welche tatsächlichen Folgen die elektronische Rechnungslegung auf die Betriebsprüfung oder z. B. auf die Umsatzsteuer haben.
Unser Skript dient Ihnen als zusätzliches Nachschlagewerk und ist mit Fällen aus der Prüferpraxis unseres Dozenten hinterlegt.
Nach diesem Seminar
- wissen Sie, welche Formate für eine elektronische Rechnung zulässig sind
- wie Sie Ihren Mandanten bei der Einführung elektronischer Rechnungen unterstützen können bzw. wo Sie ihn unterstützen, wenn dieser bereits mit elektronischen Rechnungen arbeitet
- kennen Sie die Problemstellungen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer
- wissen Sie, was sich ein Prüfer im Rahmen der Betriebsprüfung, der Nachschauen und auch der Sonderprüfungen anschauen darf
- kennen Sie die Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verfahrensdokumentation
- wissen Sie, welche Auswirkungen elektronische Rechnungen auf die Bildung von Rückstellungen für die Aufbewahrungspflichten haben.